Leistungen der Kanzlei
Ganzheitliche Steuer- und Unternehmensberatung – modern, fundiert und zielführend.
Quelle: squarespace.com
Quelle: squarespace.com
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Mehr als Beratung
- Lösungen für heute und morgen -
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Kompetente Unterstützung bei allen steuerrechtlichen Fragestellungen aus einer Hand. Mit Ihrer Steuererklärung sind Sie sowohl als Unternehmerin und Unternehmer als auch als Privatperson stets herzlich willkommen. Sie erhalten eine umfassende Beratung mit individuellem Blick auf Ihren steuerlichen Sachverhalt.
Die Beratungsleistungen umfassen vor allem:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Umsatzsteuer, Grunderwerb- und Grundsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
Bescheidprüfung und Rechtsbehelfsverfahren
Vertretung gegenüber Finanzbehörde
Stellungnahmen und Gutachten
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Die Erstellung von Jahresabschlüssen für Mandanten stellt einen zentralen Leistungsbereich der StB-Kanzlei dar. Dabei werden sämtliche relevanten Geschäftsvorfälle präzise und ordnungsgemäß erfasst, um eine korrekte und transparente Darstellung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens zu gewährleisten. So können Sie Ihre Unternehmen proaktiv steuern.
Der Jahresabschluss bildet dabei nicht nur die Grundlage für die Besteuerung, er stellt auch eine wichtige Informationsgrundlage für Unternehmen, Gläubiger, Investoren, Arbeitnehmer und viele weitere Anspruchsteller dar.
Zum Leistungsspektrum zählen, rechtsformunabhängig und losgelöst von der Frage, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, insbesondere:Handels- und Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Erstellungsbericht
Offenlegung bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister
E-Bilanz
Sonder- und Ergänzungsbilanzen
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Laufende unternehmerische Entscheidungen können nur mit einer qualitativ hochwertigen Buchhaltung optimal getroffen werden. Nur mit korrekten und aktuellen Zahlen können Unternehmen agieren anstatt nur zu reagieren.
Insbesondere die Vorteile einer digitalen Belegbuchhaltung biete Ihnen eine zeit- und ressourcensparende FiBu-Variante. Jedoch ist auch der monatliche “Buchhaltungsordner in Papierform” für die Bearbeitung willkommen, um Ihnen unterjährig aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung zur Verfügung zu stellen.
Dabei umfassen die Leistungen vor allem:
Laufende Finanzbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung
Turnusmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen
Betriebswirtschaftliche Auswertungen inkl. Vor- und Mehrjahresvergleichen
Abstimmung und Aufarbeitung von selbst erstellten Buchführung
Laufende Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
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Die steuerliche Gestaltungsberatung ist ein elementarer Bestandteil der ganzheitlichen Steuerberatung. Sie zielt darauf ab, die steuerliche Belastung von Unternehmen und Privatpersonen durch rechtlich zulässige Maßnahmen möglichst zu minimieren.
Dabei werden steuerliche Regelungen, Rahmenbedingungen und individuelle Lebens- oder Unternehmenssituationen sorgfältig analysiert, um optimale Gestaltungsmodelle zu entwickeln.
Zu den Anwendungsfällen zählen hier unter anderem:
Steuerliche Gestaltung von Unternehmensstrukturen
Vorweggenommene Erbfolge
Steueroptimierung bei Unternehmensre- und umstrukturierungen
Konzernsteuerliche Fragestellungen
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Während sich die Steuerberatung vor allem auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Optimierung der steuerlichen Belastung fokussiert, ergänzt die Unternehmensberatung diese Perspektive durch eine umfassende Analyse und Optimierung der gesamten Unternehmensstruktur und -strategie vor einem betriebswirtschlichen Hintergrund.
Die Unternehmensberatung bietet daher nicht nur die Abrundung der Steuerberatungsleistung; sie ist für einen finanzwirtschaftlichen Beratungsansatz, der über rein steuerliche Aspekte hinausgeht, unbedingt erforderlich.
Eine fundierte Unterstützung ist in den nachfolgenden Bereichen selbstverständlich:
Beratung bei Fragen der internationalen Rechnungslegung nach den IFRS
Gründungs- und Existenzgründungsberatung
Erstellung von Business- und Finanzplänen sowie Unternehmensplanungen
Unterstützung bei behördlichen Belangen
Hilfestellung bei Investitionsentscheidungen
Kommunikation mit Banken
Ein Alleinstellungsmerkmal für eine kleinere Kanzlei bildet die IFRS-Expertise von Prof. Dr. Zorn, die er über viele Jahre hinweg bei der Beratung von namhaften kapitalmarktorientierten Unternehmen etabliert und durch entsprechende Vorlesungs- und Seminartätigkeit umfassend ausbaut hat.